angemiete-ten

  1. Stürzt der Mieter beispielsweise wegen einer schadhaften Treppe in der angemiete-ten Maisonettewohnung im Dachgeschoss, muss der Wohnungseigentümer für den schuldhaft entstandenen Schaden selbst aufkommen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.02.2004)