anlaß-

  1. Das Landespolizeigesetz soll anlaß- und ereignisunabhängige Polizeikontrollen ermöglichen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  2. VOß: Bayern ermittelt nach Vereinbarung der deutschen Kripochefs für alle Länder anlaß- und verfahrensunabhängig. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)