anrechnungspflichtig

  1. Rechnerisch unterscheiden sich die Berechnungen des LAG von denen der BfA und und des Rentensachverständigen, weil das LAG von seinem Rechtsstandpunkt aus die Werteinheiten der Ausfallzeiten für anrechnungspflichtig hält. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)