anzubietenaußer

  1. Die Telekom ist der Aufassung, dass die Geschäftsbeziehung zu ihren Kunden Anrufe wie bei Familie S. rechtfertigt, um neue Leistungen anzubietenaußer, der Verbraucher hat das zuvor ausdrücklich abgelehnt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.02.2005)