arbeitsmarktnahen

  1. Die Mitarbeiter der Arbeitsämter würden dagegen die arbeitsmarktnahen Arbeitslosen betreuen, deren Anspruch auf das Arbeitslosengeld I erschöpft ist, außerdem die arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 21.08.2003)