asylunwürdig

  1. Seit dem 5. Jahrhundert sprach man auch den Kirchen das Recht des Asyls für unbewaffnete Flüchtlinge zu, wobei allerdings einige schwere Verbrechen (insbesondere Mord, Ehebruch, politische Vergehen) als asylunwürdig ausgenommen waren. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)