außer-EG-lichen

  1. Für den langfristigen außer-EG-lichen Beischlaf besteht hierzulande nämlich bis auf wenige Ausnahmen Heiratszwang, während zum Beispiel deutsch-deutsche Pärchen einander bis in die Ewigkeit ohne Trauschein lieben dürfen. ( Quelle: TAZ 1994)