Durch die Schließung des Werkes Dessau sowie Restrukturierungsmaßnahmen seien außergewöhnliche Belastungen in Höhe von zusammen rund 50 Millionen Mark entstanden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Steuerlich anrechenbar sein sollen Werbungskosten, Betriebsausgaben, Vorsorgeaufwendungen, außergewöhnliche Belastungen, rechtliche Unterhaltsverpflichtungen sowie Aufwendungen für das persönliche Existenzminimum.
( Quelle: Tagesschau Online vom 06.03.2004)
Jeder Mensch reagiert extrem auf außergewöhnliche Belastungen.
( Quelle: Abendblatt vom 30.04.2004)
Aber auch wer hohe Sonderausgaben (Kirchensteuer, Schulgeld, Spenden) beziehungsweise außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Unterhaltszahlungen an Angehörige) hatte, fährt in aller Regel gut mit der Steuererklärung.
( Quelle: Tagesspiegel vom 22.02.2004)