aufschiebend

  1. Bei dieser Interpretation geht der aufschiebend Bedachte nie die Gefahr ein, durch die Annahme des aufschiebend bedingten Vermächtnisses bei Bedingungsausfall leer auszugehen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Bei dieser Interpretation geht der aufschiebend Bedachte nie die Gefahr ein, durch die Annahme des aufschiebend bedingten Vermächtnisses bei Bedingungsausfall leer auszugehen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Dieser trete aufschiebend bedingt mit dem Erreichen der Mindestakzeptanzschwelle in Kraft. ( Quelle: N-TV Online vom 29.12.2004)