aufwertungsbedingte

  1. Für die Einkommensverluste, die durch aufwertungsbedingte Senkungen der Marktordnungspreise verursacht würden, stelle die EU pro Prozentpunkt Aufwertung einen Ausgleich von 93 Millionen DM zur Verfügung. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)