Denn alle hätten ehrfurchtsvoll zugeschaut, als die Fahne Ende September aus Anlaß von Schwarzmanns 60. Geburtstag gehißt wurde.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Dort heißt es in Paragraph 14, daß Verkaufsstellen "aus Anlaß von Messen oder ähnlichen Veranstaltungen" an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen von 13 bis 17 Uhr geöffnet sein dürfen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)