Nun werde ein 'konzerninterner Machtkampf' unter anderem auf dem Rücken seines Mandanten ausgetragen.Besondere Vergünstigungen für Betriebsräte sind derweil nach Angaben des obersten Korruptionsermittlers in Niedersachsen in der Regel nicht strafbar.
( Quelle: RTL vom 06.07.2005)