ausgleichsfähig

  1. Dennoch kann der Anleger Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, die in dem Entstehungsjahr (hier: 2002) nicht ausgleichsfähig sind, in anderen Jahren nutzen. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  2. Nur wenige Fälle sind von vornherein eindeutig: So ist klar, dass die geschlossenen Auslandsimmobilienfonds nie von dem 2b betroffen sein können, da schon bisher die Verluste nicht ausgleichsfähig waren. ( Quelle: Welt 1999)