Ein Verbot sei nicht gerechtfertigt, sofern der Mediziner Gunther von Hagens nicht Teile von Menschen ausstelle, die dem vor ihrem Tod nicht zugestimmt hätten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.01.2003)
Und wenn ich mein Handy ausstelle, dann organisiert sie Boten, die mir vor Ort ihre Nachrichten überbringen."
( Quelle: Die Welt 2001)