Vor allem die reduzierten Verpflegungspauschalen bei eintägiger Abwesenheit reichten nicht aus, um den tatsächlichen Mehraufwand auswärtig tätiger Mitarbeiter zu ersetzen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Als Grundlage nannte man ihr: die 'Allgemeinverfügung'; Wilma Peters ist in Mittenwald gemeldet und hat nur einen Zweitwohnsitz in München - somit galt sie als 'auswärtig'.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)