beachtenden

  1. Zu diesen vom Gesetzgeber zu beachtenden "hergebrachten Grundsätzen" gehört, daß der Dienstherr zur "Alimentation" des Beamten verpflichtet ist. ( Quelle: Welt 1999)
  2. Das Verwaltungsgericht wies jetzt darauf hin, daß die laut Bezirksverwaltungsgesetz zu beachtenden Ausschlußkriterien nicht gegeben waren. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)