beanstandender

  1. Die Verwaltungsgerichte hätten aber in nicht zu beanstandender Weise entschieden, dass die Nachteile für die Allgemeinheit schwerwiegender seien, wenn das Dosenpfand jetzt ausgesetzt, in den Hauptsacheverfahren aber bestätigt würde. ( Quelle: ZDF Heute vom 28.12.2002)