Die Richter entsprachen mit diesem Urteil in letzter Instanz der Klage eines Mannes aus Schleswig-Holstein, der sein vom Arbeitsamt vermitteltes, befristetes Arbeitsverhältnis vorzeitig aufgelöst hatte.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Der Arbeitgeber kann ein befristetes Arbeitsverhältnis bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren ohne sachlichen Grund maximal dreimal verlängern.
( Quelle: Die Welt vom 14.11.2005)