befristetes Arbeitsverhältnis

  1. Die Richter entsprachen mit diesem Urteil in letzter Instanz der Klage eines Mannes aus Schleswig-Holstein, der sein vom Arbeitsamt vermitteltes, befristetes Arbeitsverhältnis vorzeitig aufgelöst hatte. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Der Arbeitgeber kann ein befristetes Arbeitsverhältnis bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren ohne sachlichen Grund maximal dreimal verlängern. ( Quelle: Die Welt vom 14.11.2005)