In den Zeiten des europäischen Binnenmarkts freilich läßt sich den Verbrauchern der Bundesrepublik nur noch eingeschränkt mit nationalen Gesetzen beikommen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Jeder Kartellfall sei eben anders gelagert, dem könne man nur durch neue, betriebswirtschaftlich definierte Kriterien der Wettbewerbspolitik beikommen.
( Quelle: Die Zeit 1995)