beitragspflichtigen

  1. Die beitragspflichtigen Einkommen seien im vorigen Jahr nur um 0,5 Prozent gestiegen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.03.2003)
  2. Bisher müssen Pflichtversicherte mit und ohne Kinder einheitlich 1,7 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens für die Pflegeversicherung aufbringen. ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 11.01.2003)
  3. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sollen bis Ende 1996 nicht stärker steigen als die beitragspflichtigen Einkommen der Versicherten. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  4. Im Übrigen würden voraussichtlich nur wenige der von beitragspflichtigen Landwirten erzogenen Kinder später zu Beitragszahlern werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.06.2003)
  5. Bei den beitragspflichtigen Einnahmen habe es ein von 0,9 Prozent gegeben. ( Quelle: Frankenpost vom 03.12.2005)
  6. Die Zuordnung erfolgt seit dem 1. Januar 2005 grundsätzlich nach der Versicherungsnummer, die bei der erstmaligen Aufnahme einer beitragspflichtigen Beschäftigung vergeben wird. ( Quelle: Tagesspiegel vom 08.02.2005)
  7. Die Ausgaben der Kassen dürften nur "entsprechend der Steigerung der beitragspflichtigen Einnahmen" wachsen, erklärte Frau Fischer. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)