beizutragen

  1. Zudem sind die türkischen Behörden nicht bereit, zur Aufklärung des Falles beizutragen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 08.07.2003)
  2. Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) hat die übrigen G-8-Staaten nach den indischen Atomtests aufgerufen, gemeinsam zur Entspannung in der Region beizutragen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  3. Die neue Führung in Moskau um Nikita Chruschtschow und Nikolai Bulganin bot in einer Note der Bundesrepublik die Aufnahme diplomatischer Beziehungen und die Möglichkeit an, "zur Lösung der ungeregelten Fragen, die ganz Deutschland betreffen", beizutragen. ( Quelle: Die Welt vom 07.09.2005)
  4. Wir haben hier Riesenvermögen, die jetzt auch vererbt werden, wo wir in der Lage wären zu sagen, die haben diese breiten Schultern, haben mit beizutragen zur Wohlfahrt des Staates. ( Quelle: Die Zeit (45/2003))
  5. Er werde versuchen dazu beizutragen, erklärte er, dass ein Klima des Dialoges entstehen könne. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  6. Ich bemühe mich, etwas dazu beizutragen, daß Berlin wieder eine Kunststadt wird. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  7. Da ist der zerstreute Commissario Trattoni, der ständig seinen Hut verliert und, statt zur Spurensicherung beizutragen, auch mal fremder Leute Bettwäsche wäscht. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 23.01.2005)
  8. Mit einem neuen Wettbewerb zum deutsch-türkischen Jugendaustausch bietet die Hamburger Körber-Stiftung Jugendlichen und Pädagogen jetzt die Möglichkeit, gemeinsam Austauschprojekte umzusetzen und damit zum Abbau von Vorurteilen beizutragen. ( Quelle: Welt 1999)
  9. Freilich klingt seine Bitte an die Spitzen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, 'mit Nachdruck zur Förderung des Dialogs zwischen den Kulturen beizutragen', reichlich unverbindlich. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  10. Bei glänzendem Handwerk im Bereich der Einstudierung neuer Musik fiel immer wieder auf, wie wenig Nagano zum deutsch-österriechischen Repertoire beizutragen hatte, gerade auch zur Sinfonik Gustav Mahlers. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 17.02.2005)