bekämpfbar

  1. Die Mißbrauchsgefahr sei nicht größer oder schwerer bekämpfbar als bei der Arbeitslosen- oder Sozialhilfe, bei denen auf eine Einkommensanrechnung unter dauernd getrennt lebenden Ehegatten von vornherein verzichtet wird. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)