belasten

  1. Sie können dann gegeben sein, wenn die abgesplitteten Werteinheiten beim Berechtigten keine Rentenleistung ausgelöst haben, den Verpflichteten hingegen wegen ihres Umfangs spürbar belasten. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Herbert Mrotzeck: Der Einzug der Beiträge für Rentner und Arbeitslose muss verändert und vereinfacht werden, um die Verwaltungskosten der Kassen nicht unnötig zu belasten. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 30.06.2004)
  3. Vogts: "Den Samstagnachmittag hätte ich noch akzeptiert, aber wie soll ich Ulf Kirsten, Christian Wörns und Jens Nowotny am Sonntag belasten, wenn sie am Samstagabend noch gespielt haben? ( Quelle: )
  4. Um die Hasenbestände nicht noch weiter zu belasten, verzichten die sächsischen Jäger schon seit Jahren auf Hasenjagden. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 15.04.2003)
  5. Bis zum 1. März, dem Tag der ersten Watergate-Anklage, gab es einen Schutzwall, hinter dem sich viele verschanzen konnten: der Präsident selber und auch diejenigen, die ihn nicht belasten wollten. ( Quelle: Die Zeit (11/1974))
  6. "Die Pläne von Stoiber und Westerwelle würden die öffentlichen Kassen in einer Größenordnung von 16 beziehungsweise 20 Milliarden Euro belasten." ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.06.2005)
  7. Auch bleihaltige Lötmittel und fehlerhafte Werkstoffe belasten das Trinkwasser. ( Quelle: Die Welt Online vom 11.04.2003)
  8. Dabei habe die Regierung bewußt in Kauf genommen, daß dieses Thema den Parlamentswahlkampf in Tschechien belasten könne, was die großen Parteien in Prag nur nach intensiven Gesprächen miteinander hätten vermeiden können. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  9. Zudem belasten schlechte Konjunkturdaten aus der Eurozone: Der Wirtschaftsstimmungsindex sank von revidiert 99,9 Punkten im Mai auf 99,6 Punkte, teilte die Europäische Kommission am Dienstag in Brüssel mit. ( Quelle: Spiegel Online vom 04.07.2002)
  10. Zwar hält sie das Prinzip, die Vorsorge von der Steuer frei zu stellen und dafür die Auszahlungen im Alter zu belasten, für richtig, schon weil das Bundesverfassungsgericht entsprechende Forderungen formuliert hat. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.03.2004)