bestattungspflichtig

  1. Bislang ist es so, daß Kinder, die im Krankenhaus bereits tot auf die Welt kommen und unter 500 Gramm wiegen, nicht bestattungspflichtig sind. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Nach geltendem Recht seien totgeborene Kinder unter 1 000 Gramm in Berlin nicht bestattungspflichtig, sagte die Gesundheitssenatorin. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)