Paragraph 17 des Atomgesetzes schreibt einen Entzug der Betriebsgenehigung unter anderem dann zwingend vor, wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit und Fachkunde von Kraftwerksleitung und Personal bestehen.
( Quelle: TAZ 1990)
Und das tut er auch gar nicht - es handelt sich um sogenannte "Getups", die aus nicht mehr als flach liegenden Teppichen, dem "Buchstabenschatten", bestehen.
( Quelle: literaturkritik.de 2000)