dahingehend

  1. Die "Times" hatte ein Interview mit Brown dahingehend interpretiert, Großbritannien werde die Volksabstimmung über den EWU-Beitritt erst im Jahr 2001 abhalten. ( Quelle: Welt 1997)
  2. Leipzigs Oberbürgermeister Wolfgang Tiefensee (SPD) sagte, es gebe einen Kompromiss dahingehend, dass es bei der längeren Zahlung von Arbeitslosengeld und -hilfe bleiben solle, dafür aber die Zumutbarkeitsregeln wie geplant verschärft werden. ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 17.07.2002)
  3. Zu klar sind die Aussagen von Ribbeck dahingehend, daß er sich vom deutschen Nachwuchs nicht allzuviel verspricht. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  4. Der Lauf des Pistole wird nämlich dahingehend modifiziert, dass der Druck des Schusses fortan einen starken Rückstoß produziert. ( Quelle: Tagesspiegel vom 23.08.2004)
  5. In der Bildwoche erfährt der Leser von Frau Merkel, dass sie als Kanzlerin ein Zeichen setze "dahingehend, was heutzutage alles für Frauen möglich ist". ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.08.2005)
  6. Auf diese Weise hat sie bei den Bekl. einen Vertrauenstatbestand dahingehend hervorgerufen, daß sie sich nicht unbedingt um die Entwicklung des Gleitklauselindexes kümmern mußten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Nach den Worten von GAL-Fraktionschefin Antje Möller wird sich der Beschluss auf die praktische Arbeit in der Koalition dahingehend auswirken, dass die Grünen kritisch das Vorgehen der Innenbehörde begleiten werden. ( Quelle: Die Welt 2001)
  8. Schon vor einigen Jahren war das Planungsrecht vorsorglich dahingehend geändert worden, daß die Senatsbauverwaltung einigen Innenstadtbezirken entsprechende Kompetenzen entzogen hat. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  9. Ob Justizminister John Ashcroft diese Gelegenheit auch wahrnehmen wird, ist bisher nicht geklärt: Die Staatsanwaltschaft hat sich dahingehend noch nicht geäußert. ( Quelle: Spiegel Online vom 02.07.2004)
  10. Doch befürwortet er eine Gesetzesänderung dahingehend, dass die Staatsanwaltschaft bei Körperverletzung, Bedrohung oder Beleidigung mit fremdenfeindlichem Hintergrund stets von Amts wegen aktiv wird. ( Quelle: DIE WELT 2000)