dauernd getrennt

  1. Darum geht es: Nach dem Einkommensteuergesetz können derzeit nur Alleinstehende, unverheiratete und dauernd getrennt lebende Paare Kinderbetreuungskosten steuerlich abziehen. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  2. Die Mißbrauchsgefahr sei nicht größer oder schwerer bekämpfbar als bei der Arbeitslosen- oder Sozialhilfe, bei denen auf eine Einkommensanrechnung unter dauernd getrennt lebenden Ehegatten von vornherein verzichtet wird. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  3. Die Steuerklasse IV gilt für verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen, im Inland wohnen und nicht dauernd getrennt leben. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)