Danach gelten Tarifregelungen als nur deklatorisch, wenn sie gesetzliche Vorschriften wörtlich oder inhaltlich unverändert übernehmen und die Tarifparteien nicht hinreichend deutlich gemacht haben, daß sie eine gesetzesunabhängige Regelung wollten.
( Quelle: Welt 1996)
Satz 1 des § 72 VVG wiederholt nur deklatorisch den Grundsatz der Unwirksamkeit von Verträgen zu Lasten Dritter.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)