deliktischem

  1. Dabei ist Grundlage der Verurteilung einmal der Schadensersatzanspruch, der sich aus dem Anspruch auf Naturalrestitution nach § 249 BGB als deliktischem Anspruch i.V. mit § 823 I, II BGB, §§ 185 ff. BGB, § 824 I StGB ergibt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)