der Einkommensteuer unterliegen

  1. Für den privaten Verbrauch entnommene Gewinne sollten weiterhin der Einkommensteuer unterliegen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Damals hatten die Verfassungsrichter kritisiert, dass Zinsen zwar per Gesetz der Einkommensteuer unterliegen, der Steueranspruch des Staates aber wegen des Bankgeheimnisses nicht wirksam durchgesetzt werden konnte. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 18.04.2002)
  3. Nur der entnommene Gewinn soll dem progressiven Tarif der Einkommensteuer unterliegen. ( Quelle: Die Welt vom 08.08.2005)
  4. Von der Idee, auch Kleinstunternehmen der Körperschaftsteuer zu unterwerfen, ist die Stiftung inzwischen aber abgerückt: Unternehmer, die weniger als 120 000 Euro Gewinn erwirtschaften, sollen auch künftig der Einkommensteuer unterliegen. ( Quelle: Handelsblatt vom 23.09.2005)