dieGesellschaft

  1. Ferner darf dieGesellschaft andere Unternehmen übernehmen, vertreten und sich an Unternehmen beteiligen; sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Sie vertrat dieGesellschaft allein. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)