Deshalb kann auch unerörtert bleiben, ob die Funktion des von Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam bestellten Vorsitzenden dienstvertragl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Die Arbeitnehmer unterhalten demgemäß in der Regel nur zu dem jeweils vertragsabschließenden (konzernabhängigen) Unternehmen arbeitsvertragl. bzw. dienstvertragl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)