dreirädrige

  1. Die neue Fahrerlaubnisklasse S erstreckt sich auf dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor(Benziner), die bauartbedingt nicht schneller als 45 km/h fahren können und höchsten 50 Kubikzentimeter Hubraum haben. ( Quelle: Tagesspiegel vom 07.11.2004)