durch Scheck

  1. Unlauter war insb., vollständige Zahlung durch Scheck, Swiftüberweisung und Wechsel zu verlangen, bevor der vorgesehene notarielle Vertrag zustandegekommen und der dingliche Erwerb gesichert war. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Bei Barzahlung oder Zahlung durch Scheck oder Überweisung darf ein Preisnachlass von höchstens drei Prozent gewährt werden. ( Quelle: DIE WELT 2001)