einholen

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  1. Managern gibt Wales einen ganz persönlichen Rat: Jeder, dessen Geschäftsmodell auf Produkten beruhe, deren Inhalte streng reglementiert seien, solle gut aufpassen: "Die Umsonst-Kultur wird euch einholen". ( Quelle: Spiegel Online vom 06.08.2005)
  2. Die Regierung hätte dafür die Zustimmung des Parlaments einholen müssen. ( Quelle: Die Welt vom 22.08.2005)
  3. Über den Inhalt des Koalitionskompromisses für den ambulanten Versorgungsbereich war auf Wunsch der FDP-Experten, die zunächst die Zustimmung von Partei und Fraktion einholen wollten, Stillschweigen vereinbart worden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  4. Ein freies Grundstück suchen, ein paar Stromleitungen legen, Wasseranschlüsse herstellen und die Genehmigung der Behörden einholen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 04.09.2004)
  5. Das Gericht hob ein Urteil des Münchner Landgerichts auf, wonach die Betroffene auch für eine auswärtige Übernachtung oder ein Essen im Restaurant aus eigenen Mitteln zunächst die Einwilligung ihrer Betreuerin hätte einholen müssen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  6. Sie rechtfertigen ihren Widerstand zumeist mit klassischen Argumentationsmustern, die uns jetzt auch in der Bundesrepublik einholen werden. ( Quelle: Tagesspiegel 2000)
  7. Hier kann zum Beispiel ein mittelständisches Unternehmen die Ausschreibung für ein neues Berichterstattungswesen über die virtuelle Handelsplattform an die relevanten Unternehmen weiterleiten und Angebote einholen. ( Quelle: Tagesspiegel 2000)
  8. Der Erfolg der ersten Jahre fiel mit einem wirtschaftlichen Aufschwung zusammen, der nicht nur bei den Arbeitssuchenden zum guten Ruf des Amtes beitrug, sondern sogar den russischen Zarenhof hier Informationen und Anregungen einholen ließ. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  9. Bisher dürfen Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und militärischer Abschirmdienst nur bei Fluglinien Informationen einholen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 31.03.2005)
  10. Der Pressesprecher der Polizei wies in diesem Zusammenhang darauf hin, daß auch Privatleute vor dem Verkauf ihrer Elfenbein- und Krokodillederschätze die Erlaubnis der Oberen Naturschutzbehörde einholen müssen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)
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