einstandspflichtigen

  1. Denn in diesem Falle hat der Versorgungsberechtigte - eine wirtschaftliche Einheit mit dem einstandspflichtigen Familienangehörigen vorausgesetzt - von vornherein damit gerechnet, seinen Versorgungsanspruch notfalls "mitfinanzieren" zu müssen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)