Die Richter gaben damit der Klage einer Schwimmmeisterin gegen die Stadt Frankfurt statt und verurteilten die Kommune, die Klägerin in einen anderen Tarifvertrag einzugruppieren.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
So sei beispielsweise daran gedacht, die Beschäftigten aus den Westbezirken höher einzugruppieren.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)