eminenter

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  1. Zunächst ist der Unterschied zwischen nationalem und ökonomistischen Denken einerseits und dem heutigen "konservativen" Denken andererseits von eminenter Bedeutung. ( Quelle: Junge Freiheit 1999)
  2. Das ist von eminenter Bedeutung, wenn man bedenkt, dass in der islamischen Welt die schriftkulturellen Aspekte die Gesellschaft in weit stärkerem Maße bestimmen als in den USA und partiell bereits in Europa. ( Quelle: Tagesspiegel vom 20.02.2005)
  3. Zum anderen war das Spiel für Dortmunds seit Wochen erfolglosen Trainer Michael Skibbe von eminenter Wichtigkeit. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  4. Zum anderen verhindere ein für das Fernsehen typischer reduzierter und Event-orientierter Politikbegriff das "Aufgreifen mittel- und langfristiger familienpolitischer Prozesse", die für die Entwicklung Deutschlands von eminenter Bedeutung sind. ( Quelle: Spiegel Online vom 24.11.2005)
  5. Es war ein eminenter Abend, die zehn Proben haben sich wirklich gelohnt. ( Quelle: Die Welt Online vom 01.06.2002)
  6. Graf Yorck: Für die Beurteilung der Widerstandstäter wie Helmuth von Moltke, Peter Yorck, Fritz Graf von der Schulenburg, Graf Oxküll u.a. scheint mir die Verwurzelung im Christentum von eminenter Bedeutung zu sein. ( Quelle: Junge Freiheit 1999)
  7. Er ist außerdem ein eminenter Arzt, für alle außer sich selbst, der seine Freunde mit Diätvorschriften berät, ihnen Ferndiagnosen gibt und ihnen die besten Mediziner empfiehlt. ( Quelle: Welt 1999)
  8. Und so erzählt er mit eminenter innerer Ruhe und zauberhafter Dichte von der Magie und vom Verlust der Jugend, von zerbrechender Liebe und Freundschaft, von Haß und vom Verzeihen. ( Quelle: Welt 1996)
  9. Da jeder Gedanke "immer und in eminenter Weise ,Form`" ist, spiegelt sich in Kants "komplexitätsreflektiertem Schreibstil" der "Selbstverständigungsprozeß" und die Selbstkritik der Vernunft. ( Quelle: TAZ 1991)
  10. Die Altersfeststellung ist von eminenter Wichtigkeit, da minderjährige Flüchtlinge von 16 Jahren an dem Asylverfahrensgesetz unterliegen, Kinder unter diesem Alter sind vom Jugendamt zu betreuen und in Heimen unterzubringen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
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