entschädigungsfreien

  1. Das Gremium soll die rechtlichen Möglichkeiten für einen gesetzlich vorgegebenen, aber entschädigungsfreien Atomausstieg prüfen. ( Quelle: Welt 1999)
  2. Restlaufzeiten von Meilern müßten in einem entschädigungsfreien und arbeitsplatzsichernden Auslaufprozeß festgelegt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)