Die Agg. sei auch verpflichtet, ihn unter Zuweisung eines entspr. ArbPlatzes als Werkzeugmacher zu beschäftigen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Im Zusammenhang damit mußte aber auch geprüft werden, ob - ein entspr. Ergebnis der Auskunfterteilung vorausgesetzt - ein auf den Gleichbehandlungsgrundsatz gestützter Gehaltsanspr. überhaupt mögl. ist.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)