erlaubnispflichtige

  1. Wer Leben oder Eigentum Dritter beschützt, übt eine erlaubnispflichtige Bewachungstätigkeit aus - auch wenn er unbewaffnet arbeitet. ( Quelle: Die Welt Online vom 30.07.2004)
  2. Eine nach 34 c Gewerbeordnung erlaubnispflichtige Tätigkeit wird nicht ausgeübt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)