erzieltem

  1. Die zu Lasten der Kl. entstandene Differenz von leasingvertraglich festgelegtem Restwert und tatsächlich erzieltem Verwertungserlös hat der Bekl. nicht schlicht deshalb auszugleichen, weil ein solcher "Mindererlös" entstanden ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Mit einem Plus von einem Prozent beim Room Yield (Ergebnis aus Belegung mal durchschnittlich erzieltem Zimmerpreis) ist Hamburg die einzige Stadt in Deutschland, die zum zweiten Mal in Folge einen minimalen Zuwachs bei dieser Kennziffer nachweisen konnte. ( Quelle: Abendblatt vom 25.04.2004)