etwaigen

  1. Na, da werden sich noch einige wundern, wenn nach einem etwaigen SPD-Erfolg Deutschland trotzdem nicht nachträglich zum Weltmeister 1966 ernannt wird. ( Quelle: Junge Freiheit 1999)
  2. Von schmächtiger Statur muß der Einbrecher gewesen sein, der sich durch ein relativ kleines Loch im Schaufenster eines Geschäftes in der Schäfergasse zwängte und einem etwaigen Komplizen ein Dutzend Lederjacken herausreichte. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  3. Insgesamt 100 Rettungskräfte sind nach den Worten des Feuerwehrsprechers nach wie vor am Unglücksort, um die Trümmer des zusammengestürzten Hauses zu beseitigen und nach etwaigen Opfern zu suchen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  4. Auch der Reservestrom bei etwaigen Ausfällen muß umweltfreundlich erzeugt sein. ( Quelle: OTS-Newsticker)
  5. Subjekt- statt Objektförderung heißt nun die von der Regierungskoalition schon seit eh und je favorisierte Devise: Fördermittel sollen nicht mehr in Bauwerke gesteckt werden, sondern einkommensabhängig etwaigen bedürftigen Mietern zugute kommen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  6. Er hält es für möglich, dass bei einem etwaigen Kursverfall der Allianz-Aktie eine bessere Offerte auf den Tisch kommt. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  7. Die juritisch und steuerlich optimale Ausgestaltung von Gesellschafts- und Poolverträgen, Testamenten, Erbverträgen, Eheverträgen und etwaigen Vereinbarungen über eine vorweggenommene Erbfolge nehmen einen bedeutenden Teil in der Umsetzungsphase ein. ( Quelle: Welt 1999)
  8. Auch die internationale Atombehörde in Wien gibt auf Nachfragen an, von etwaigen Waffenentwicklungen in Ägypten nichts zu wissen. ( Quelle: Die Welt Online vom 22.06.2002)
  9. Eine Dokumentation möglicher Schnittstellen und Streitpunkte einer etwaigen Regierung aus Union und SPD:ARBEITSMARKT: Gerade in diesem sensiblen Punkt würden sich beide Parteien voraussichtlich um eine Einigung bemühen. ( Quelle: RTL vom 29.09.2005)
  10. Teilweise wird auch vertreten, das Integrationsgebot müsse gegenüber dem Wiedervereinigungsgebot bei einem etwaigen Konflikt zurückstehen (71). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)