für den Fall

  1. Robert Waseige kann sich ganz entspannt zurücklehnen, der belgische Nationaltrainer ist für den Fall eines Ausscheidens im Achtelfinale heute gegen Brasilien bestens präpariert: In der nächsten Saison betreut er den Erstligisten Standard Lüttich. ( Quelle: Die Welt Online vom 17.06.2002)
  2. Er soll den Spielern für den Fall eines WM-Sieges eine hohe Prämie versprochen haben, auszuzahlen in US-Dollar. ( Quelle: Tagesspiegel vom 03.05.2005)
  3. Die Stadt Leipzig plant für den Fall einer Bewerbung um die Ausrichtung der Olympischen Sommerspiele 2012 oder 2016 eine Riesenarena mit mindestens 100 000 Sitzplätzen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 10.02.2001)
  4. Am Mittwoch war bekannt geworden, dass Scharping nun doch Schadenersatz für den Fall zugesagt hat, dass Deutschland weniger als die international zugesagten 73 Maschinen vom Typ Airbus A400M kaufen wird. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 27.04.2002)
  5. Er will sicher sein, daß für den Fall, daß im nächsten Jahr deutsche Soldaten vielleicht auch mitten in Bosnien-Herzegowina eingesetzt sind, sie dafür den bestmöglichen Schutz genießen. ( Quelle: Welt 1996)
  6. Doch kündigt der CDU-Fraktionschef für den Fall einer Regierungsübernahme an, dass die Zweitwohnungssteuer bleibe, wenn sie etwas bringe. ( Quelle: Tagesspiegel vom 04.07.2004)
  7. Standby- Akkreditive beinhalten beispielsweise die Zahlungszusage der Bank für den Fall, daß der Schuldner eines Geschäftes seine Leistung nicht erbringt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  8. Der Präsidentschaftskandidat der Republikaner, Bob Dole, hat für den Fall seiner Wahl die Stärkung traditioneller Werte und eine freizügigere Wirtschaftspolitik mit Steuersenkungen in Aussicht gestellt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  9. Auch beim derzeit auf Eis liegenden Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich deutete Almunia Milde für den Fall an, dass beide Länder auch in diesem Jahr gegen den Pakt verstoßen. ( Quelle: Yahoo News vom 30.06.2005)
  10. Einige Luftverkehrsunternehmen verzichten nämlich in ihren Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Fall eines Personenschadens darauf, den Entlastungsbeweis (vgl. Art. 20 WarschAbk, § 45 LuftVG) zu führen, andere nicht (51). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)