für die Auslegung

  1. Maßgeblich für die Auslegung des Rechtsbegriffes der guten Sitten sei nämlich die dem Wandel der Zeit unterworfene, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses herrschende Rechts- und Sozialmoral. ( Quelle: TAZ 1990)
  2. Brauer gilt in der gesamten Luftfahrtbranche als führender Experte für die Auslegung von Flugzeugkabinen. ( Quelle: DIE WELT 2001)