Der zustimmungsfreie Teil regelt neben der behördlichen Eintragung der Lebenspartner das Namensrecht, den Güterstand und zahlreiche weitere familienrechtliche Fragen.
( Quelle: )
Zunächst einmal ist vom Arbeitszeitbedarf die Zeit abzuziehen, für die eine familienrechtliche Mithilfepflicht im Haushalt besteht.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)