festgestelltem

  1. Deshalb dürfe bei einmalig festgestelltem Haschischbesitz und der Verweigerung des Drogenscreenings noch nicht die Fahrerlaubnis entzogen werden. ( Quelle: Die Welt Online vom 13.07.2002)
  2. Sicher ist: eine zeitgleitende Veränderung der Normen ist bei festgestelltem Wertewandel zwingend - aufgepaßt werden muß aber, daß nicht durch die Normen und somit Sanktionsanpassung ein Werteverlust einhergeht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. Nach dem so gewonnenen Maßstab geht der Senat bei der Auferlegung eines Fahrtenbuch nach erstmalig festgestelltem (unaufklärbarem) Verkehrsverstoß von folgenden Grundsätzen aus: ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)