fortbildet

  1. Wer sich nicht fortbildet, geht ein hohes Risiko ein - wir Ärzte sind doch keine Hasradeure. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  2. Eine Krankenschwester, die sich zur Heilpraktikerin fortbildet, kann dagegen nach dem Urteil des FG Niedersachsen vom 30.6.2000 (Az. 8 K 475/98) nur Sonderausgaben bis zu 1800 Mark abziehen. ( Quelle: DIE WELT 2001)