Im Einigungsvertrag ist als Ausnahmeregelung für die Wismut-Sanierung festgeschrieben worden, daß das DDR-Strahlenschutzrecht fortgilt.
( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
Der Staat will den Status eines Menschen als ehemals Verfolgten nur dann offiziell anerkennen, wenn der Betroffene nachweist, daß die erlittene Verfolgung als Schaden an Gesundheit, Vermögen oder beruflichem Weiterkommen fortgilt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)