Denn dann könnte sich der Vermieter von jeder Haftung freizeichnen und den Mieter mit einem nicht im voraus kalkulierbaren Risiko belasten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Danach könnten sich die Banken "jedenfalls nicht von der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit freizeichnen" (AZ: XI ZR 138/00).
( Quelle: DIE WELT 2000)